Umsetzungscontrolling
Frühzeitige Risikobewertung und -Steuerung
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich intensiv mit den im Hammer Zielsystem bislang verankerten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und lässt sich regelmäßig über deren Umsetzungsstände bzw. über die Gründe eines möglichen Nichterreichens von relevanten Zielen berichten. Dies geschieht auch aus dem Blickwinkel eines zentralen Risikomanagementsystems, das neben der Risikofrüherkennung auch auf eine intensivere Auseinandersetzung mit den Finanzzielen und deren Umsetzung setzt. Als Risiko wird auch das Nichterreichen von Finanzzielen angesehen und explizit in die Risikobewertung mit einbezogen.
Die Bedeutung des Kommunalen Risikomanagements als Informations- und Steuerungssystem hat in den letzten Jahren bei der Stadt Hamm an Bedeutung gewonnen und nimmt mittlerweile auch in den Prüfungen zum Jahresabschluss eine wesentliche Rolle ein. Das zentrale Risikomanagement setzt dabei, neben der Abbildung und Steuerung der jeweiligen Internen Kontrollsysteme (IKS) sowie einer Risikofrüherkennung, insbesondere auf eine intensivere Auseinandersetzung mit den zunehmend durch Haushaltskonsolidierung geprägten Finanzzielen und -risiken.
Das schwerpunktmäßig auf finanzwirksame Risiken ausgelegte Risikomanagementsystem wird in der Erfassung, Bewertung und Steuerung der Risiken durch die Risikoeigner über eine webbasierte Anwendung unterstützt. Diese Anwendung umfasst auch ein Modul zur Erfassung von Verträgen (Vertragsregister). Mit diesem Modul werden wesentliche Verträge der Stadt Hamm erfasst und aus Risikosicht bewertet. Hierdurch entsteht eine größtmögliche Transparenz über die seitens der Stadt Hamm geschlossenen Verträge und lässt zusätzlich eine aktive Steuerung und Verwaltung des aufgebauten Vertragswesens zu.
Ferner finden die Prinzipien eines verantwortlichen kommunalen Handelns ihren Ausdruck in speziellen internen Regelungen und Dienstanweisungen. Die Vermeidung von Korruption ist dabei Teil dieses Internen Kontroll- und Führungssystems. Organisatorische Maßnahmen und Handlungsvorgaben für die Einrichtung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie die Verantwortlichkeiten für die Implementierung, Anpassung und die fortlaufender Überwachung sind verwaltungsweit einheitlich definiert.