Die Haushaltssatzung 2022/2023 wurde am 19.02.2022 öffentlich bekanntgemacht und ist damit rechtskräftig. Gleichzeitig endet damit auch die vorläufige Haushaltsführung.
In diesem Jahr war aufgrund der positiven Abschlüsse in den zurückliegenden Jahren sowie der Beendigung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen für Kommunen der Stärkungspaktstufe 1 und 2 erstmalig kein Haushaltssicherungsplan aufzustellen, so dass eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht erforderlich ist. Mit dem Haushaltsjahr 2022 muss die Stadtverwaltung den knapp 1,7 Milliarden Euro schweren Doppelhaushalt nicht mehr genehmigen lassen, sondern nur noch der zuständigen Kommunalaufsicht anzeigen.
Auch nach Beendigung des Stärkungspaktes ist es selbstverständlich weiterhin das Ziel, den Haushaltsausgleich dauerhaft zu erreichen, um eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Dies gestaltet sich bei abschwächenden kommunalen Erträgen sowie der zusätzlichen Aufwendungen weiterhin schwierig. Auch die mögliche Bilanzierungshilfe der Corona-Schäden gem. NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) ändert hieran nichts. Die Corona-Schäden müssen spätestens durch nachfolgende Haushalte wieder ausgeglichen werden. In der Finanzrechnung wirkt sich der Schaden weiterhin direkt aus. Daher ist eine wirtschaftliche, effiziente und sparsame Haushaltswirtschaft unerlässlich.
Mit der Verabschiedung durch den Rat und der rechtskräftigen Haushaltssatzung wird die Stadt Hamm in die Lage versetzt, mit der Umsetzung der neuen Investitionen in Höhe von 70 Millionen Euro in 2022 zu beginnen.