Zum Hauptinhalt springen

Entlastung des Oberbürgermeistes für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt

  

Mit Prüfung und Ausstellung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss 2019 hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 23.06.2020 die vorbehaltlose Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2019 einstimmig beschlossen.

Nach dem der Jahresabschluss im März dieses Jahres dem Rat der Stadt Hamm fristgerecht vorgelegt wurde und er diesen gleichzeitig zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwies, ist der Jahresabschluss nunmehr geprüft und festgestellt worden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 den Jahresabschluss 2019 unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüft.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Kanzlei hat das Ergebnis ihrer Prüfung im Prüfungsbericht vom 22.05.2020 zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2019 erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hamm schließt sich dem vorgelegten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Kanzlei zum Jahresabschluss 2019 an und erteilte ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2019.

Die Prüfung hat insgesamt zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und der vom Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss 2019 und Lagebericht 2019 uneingeschränkt bestätigt und gebilligt werden.

Zurück